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Ein Zeichen der Erinnerung an NS-Medizinverbrechen in Stuttgart! Unterstützen Sie den Vorschlag Nr. 12568 im Bürgerhaushalt der Stadt Stuttgart

Der AK „Euthanasie“ der Stuttgarter Stolpersteine  setzt sich seit Jahren für einen Gedenkort für die Opfer der NS-“Euthanasie“ ein. Wir möchten, dass die Stadt Stuttgart endlich dazu tätig wird und haben daher im Stuttgarter Bürgerhaushalt einen Vorschlag (Nr.12568) eingebracht. Vom 10.–30. März 2015 können die StuttgarterInnen die Vorschläge bewerten. Die 100 Vorschläge mit den meisten Stimmen werden dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt und haben die Chance, im Haushaltsplan fürs nächste Jahr berücksichtigt zu werden.

Die Beteiligungsplattform kann im Internet (www.buergerhaushalt.de) geöffnet werden. Nachdem man sich registriert hat, können die Vorschläge per Mausklick bewertet und Kommentare abgegeben werden. Sprechen Sie auch Ihre Bekannten darauf an!

Hier finden Sie unseren Vorschlag (Nr. 12568) auf dem Bewertungsportal der Stadt 

Mehr Infos zum AK Euthanasie finden Sie hier.

Bis heute existiert in Stuttgart kein Ort des Gedenkens an die Kindermorde im Rahmen der NS-„Euthanasie“ – und dies, obwohl es an authentischen Tatorten in der Landeshauptstadt nicht mangelt.

Die „Spur der Erinnerung“ zeigte 2009 per Farbspur die Beziehung zwischen der Vernichtungsanstalt Grafeneck und dem mit der Berliner Mordzentrale bestens kooperierenden Württembergischen Innenministerium auf.

Nichts erinnert daran, dass die „Verlegungen“ württembergischer Patienten nach Grafeneck hier am Karlsplatz mit geplant und vom Ministerium auch angeordnet wurden. Auch nach dem reichsweiten Stopp der „Aktion T4“ im August 1941 wurden hier weiter Euthanasie-Verbrechen organisiert.

Die Ausstellung „Im Gedenken der Kinder“, die 2013 im Stuttgarter Rathaus präsentiert wurde, zeigte auf, dass an der Städtischen Kinderklinik in der Türlenstraße ab 1943 in einer eigenen „Kinderfachabteilung“ dutzende Kinder Opfer von NS-Medizinverbrechen wurden.

In Stuttgart sind drei Einrichtungen herauszustellen, die an der Kinder-„Euthanasie“ zwischen 1939 –1945 beteiligt waren:

– Das städtische Gesundheitsamt, das behinderte Neugeborene und Kinder an den Berliner „Reichsausschuss“ zur Selektion meldete.

Innenministerium um 1938– Ebenso das württembergische Innenministerium, das alle Fälle behinderter Kinder von den württembergischen Gesundheitsämtern gemeldet bekam und die Meldungen nach Berlin weiterleitete.

– Die dritte Stelle in Verbindung mit NS-Medizinverbrechen ist die „Städtische Kinderklinik“. Hier existierte zwischen 1943 und 1945 eine der reichsweit ca. 30 nachgewiesenen
„Kinderfachabteilungen“, in denen auf Anweisung des Berliner Reichsausschusses „Behandlungen“ vollzogen wurden.
Neue Forschungen legen nahe, dass sich ca. 50 Todesfälle in der Städtischen Kinderklinik dem Tatkomplex der Kindereuthanasie zuordnen lassen.

Nach über 70 Jahren des Verschweigens wäre ein Ort der Dokumentation dieser NS-Medizinverbrechen eine angemessenen Gedenkform an die Opfer der NS-“Euthanasie“.