Eine Podiumsdiskussion zu den Möglichkeiten und Grenzen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse am Beispiel des NSU
Mo, 29. Oktober 2018, 19:30 Uhr – 22:00 Uhr
Württembergischer Kunstverein (wkv), Schloßplatz 2, 70173 Stuttgart
Veranstalter: Die AnStifter, Hannah-Arendt-Institut Stuttgart, Württembergischer Kunstverein
Mit: Jürgen Filius (MdL und Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“), Walter Martinek (Anwalt und Vertreter des Opfers Martin Arnold), Rainer Nübel (Journalist) und Sven Ullenbruch (Journalist)
Moderation: Prof. Dr. Michael Weingarten (Hannah-Arendt-Institut Stuttgart)
Einen Untersuchungsausschuss einberufen zu können ist ein grundlegendes Recht des Parlamentes und so ein wichtiges Instrument zur Kontrolle von Regierung und staatlichen Institutionen. Aber: Geschwärzte Dokumente, leere Ordner, Aussageverweigerung im „übergeordneten Staatsschutzinteresse“ behindern und verunmöglichen zum Teil die Aufklärungsarbeit eines Ausschusses – das belegen nicht nur die vielen NSU-Untersuchungsausschüsse. Aber schon die Formulierung des Auftrags eines Untersuchungsausschusses kann dann nicht mehr überschreitbare Grenzen festlegen, die der wirklichen Aufklärung hinderlich sind: Sind es „Einzelfälle politisch motivierter Gewalt“ oder soll die Netzwerkstruktur organisierter und geplanter politischer Gewalt untersucht werden? Ausgehend von den Erfahrungen in und mit den NSU-Untersuchungsausschüssen in Baden-Württemberg soll gefragt werden, wie die Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse verbessert und gestärkt und wie die Vertretung der Opfer-Seite mit mehr Rechten ausgestattet werden kann. Schließlich: Sollten als Mitglieder eines Untersuchungsausschusses, zumindest in bestimmten Fällen, nicht auch Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft berufen werden können?
Eine Podiumsdiskussion zu den Möglichkeiten und Grenzen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse am Beispiel des NSU
Mo, 29. Oktober 2018, 19:30 Uhr – 22:00 Uhr
Württembergischer Kunstverein (wkv), Schloßplatz 2, 70173 Stuttgart
Veranstalter: Die AnStifter, Hannah-Arendt-Institut Stuttgart, Württembergischer Kunstverein
Mit: Jürgen Filius (MdL und Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW II“), Walter Martinek (Anwalt und Vertreter des Opfers Martin Arnold), Rainer Nübel (Journalist) und Sven Ullenbruch (Journalist)
Moderation: Prof. Dr. Michael Weingarten (Hannah-Arendt-Institut Stuttgart)
Einen Untersuchungsausschuss einberufen zu können ist ein grundlegendes Recht des Parlamentes und so ein wichtiges Instrument zur Kontrolle von Regierung und staatlichen Institutionen. Aber: Geschwärzte Dokumente, leere Ordner, Aussageverweigerung im „übergeordneten Staatsschutzinteresse“ behindern und verunmöglichen zum Teil die Aufklärungsarbeit eines Ausschusses – das belegen nicht nur die vielen NSU-Untersuchungsausschüsse. Aber schon die Formulierung des Auftrags eines Untersuchungsausschusses kann dann nicht mehr überschreitbare Grenzen festlegen, die der wirklichen Aufklärung hinderlich sind: Sind es „Einzelfälle politisch motivierter Gewalt“ oder soll die Netzwerkstruktur organisierter und geplanter politischer Gewalt untersucht werden? Ausgehend von den Erfahrungen in und mit den NSU-Untersuchungsausschüssen in Baden-Württemberg soll gefragt werden, wie die Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse verbessert und gestärkt und wie die Vertretung der Opfer-Seite mit mehr Rechten ausgestattet werden kann. Schließlich: Sollten als Mitglieder eines Untersuchungsausschusses, zumindest in bestimmten Fällen, nicht auch Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft berufen werden können?